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Perspektive zur weiteren Beschulung
Stand: 05.03.2021 – 09:01 Uhr
Im Rahmen einer Videokonferenz mit Herrn Minister Prof. Dr. Lorz, Herrn Staatssekretär Dr. Lösel, leitenden Mitarbeitern aus dem Ministerium und den hessischen Schulamtsleitungen wurde über die Ergebnisse aus der Bund-Länder-Konferenz bzw. dem hessischen CORONA-Kabinett informiert.
Wenn Sie die öffentliche Berichterstattung in den Medien verfolgt haben, wird Ihnen bereits aufgefallen sein, dass nur sehr allgemeine Aussagen zum Bereich Schule und Unterricht gemacht wurden. Weiterführenden Entscheidungen wurden innerhalb der föderalen Strukturen delegiert, da es unter den Ländern und im Austausch mit der Bundesregierung offensichtlich tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten gegeben hat.
Für Hessen leitet sich daraus folgende Perspektive bis zum 02.04.2021 ab: Immer wieder vorausgesetzt, dass es keine substantielle Verschärfung der Pandemielage geben wird, die Anpassungen in eine andere Richtung notwendig machen würde, stellte Herr Minister in Aussicht, dass es bis zum Beginn der Osterferien keine weiteren Öffnungsschritte geben werde.
Vorbehaltlich der Beschlusslage der Kabinettrunde am 08.03.2021 wird der Ministerpräsident wohl der einstimmigen Empfehlung des Ministeriums und der hessischen Schulamtsleitungen folgen, keine weiteren Öffnungsschritte vor Ostern vorzunehmen, d.h. die aktuelle Grundstruktur (Wechselmodell/Distanzunterricht) wird beibehalten und nicht um zusätzliche Lerngruppen erweitert. Neben organisatorischen Erwägungen ist auch die unsichere Entwicklung der Infektionslage ein entscheidendes Kriterium für den momentanen Verzicht auf einen weiteren Öffnungsschritt.
In der Videoschalte wurde der Versand von neuen Informationspaketen für den kommenden Dienstag (09.03.2021) avisiert, die u.a. auch ausführliche Informationen zum Themenfeld Leistungsbewertung beinhalten sollen. Herr Minister Lorz wird darin auch perspektivisch skizzieren, welche Öffnungsschritte er sich nach Ostern vorstellen kann, sofern die Pandemielage es zulässt.
Herzliche Grüße
Jörg Hapke
Elternsprechtag am 16. und 17. März 2021
Stand: 25.02.2021 – 12:50 Uhr
Information zu den Elternsprechtagen:
Wechselunterricht in den Jahrgängen 5 und 6
Stand: 18.02.2021 – 16:33 Uhr
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
im Anhang finden Sie die Übersicht über die A- und B-Wochen.
Die Einteilung der Gruppen für den Wechselunterricht ist von den Klassenleitungen der Jahrgänge 5 & 6 vorbereitet und Ihnen mitgeteilt worden. Der Wechselunterricht auf die Intensiv-Schülerinnen und Schülern bezogen, soll wie folgt durchgeführt werden:
- In der A-Woche erfolgt Unterricht in der Intensivklasse.
- In der B-Woche erfolgt Unterricht in der zugewiesenen Stammklasse.
Der Wechselunterricht findet nach den für das 2. Schulhalbjahr gültigen Stundenplänen statt. In der letzten Fachstunde werden für die Distanzwoche Arbeitsmaterialien zur Verfügung gestellt bzw. Aufträge erteilt, die sich auch auf Materialien beziehen können, die auf Moodle hochgeladen werden.
Förderangebote sollen nicht separat, sondern im Rahmen der Lernzeit mit der gesamten Lerngruppe angeboten werden. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird auch während der eigentlichen Distanzzeit der Schulbesuch ermöglicht. Die BFZ-Lehrkräfte gehen auf die Schülerinnen und Schüler und KlassenlehrerInnen zu, um sich über den Umfang und die inhaltliche Ausrichtung auszutauschen.
Heute wurden die restlichen Schülerinnen und Schüler mit Endgeräten auf Leihbasis ausgerüstet, so dass alle Schülerinnen und Schüler digital erreichbar sein müssten. Aufgrund der den Umständen entsprechenden guten Voraussetzungen haben wir in der Schulleitung beschlossen, dass mindestens 1 Stunde in der Woche videobasierter Unterricht mit der jeweiligen Lerngruppe stattfinden muss (mehr geht immer). Es besteht Anwesenheitspflicht für die Schülerinnen und Schüler. Die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler wird zu Beginn der videobasierten Stunde durch die Lehrkraft festgestellt. Besprechen Sie bitte mit Ihrem Kind noch einmal über die Regeln des Miteinanderumgehens (Nettiquette) während des Videochats. Bei Verstößen können Schülerinnen und Schüler auch aus dem Raum geschmissen werden. Das Vergehen wird dokumentiert und der Vorfall wird als Aktenvermerk zu der Schülerakte genommen. Gegebenenfalls kann auch eine Ordnungsmaßnahme in der Folge verhängt werden.
Wenn Eltern bei dem videobasierten Unterricht dabei sein sollten, müssen immer die Lehrkräfte darüber unterrichtet werden. Die Eltern werden gebeten, von sich aus auf die Lehrkraft zuzugehen und ihre Anwesenheit anzumelden. Bitte lassen Sie Ihr Kind eigenständig die geforderten Leistungen erbringen. Danke.
In bin sicher, dass wir die bevorstehenden Herausforderungen wie gewohnt gut meistern werden. Hoffentlich ist es möglich, dass wir unsere Schülerinnen und Schüler aus den Jahrgängen 7, 8 und 9 noch vor Ostern im Präsenzunterricht, wie auch immer er organisiert sein wird, wiedersehen. Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Energie und eine gehörige Portion Gelassenheit.
Herzliche Grüße
Jörg Hapke
Unterricht ab dem 22. Februar 2021
Stand: 12.02.2021 – 11:18 Uhr
Das folgende Informationsschreiben gibt Auskunft über die weitere Beschulung ab dem 22. Februar 2021.
Weitere Informationen:
- Ministerbrief an die Eltern (vom 11. Februar 2021)
- Hygieneplan 7.0 – Anlage 4
- Arbeitgeberbescheinigung für Notbetreuung