Schwimmen an der EKS

Häufig ereignen sich Schwimmunfälle, weil Kinder nicht sicher schwimmen können. Ein häufiger Irrtum ist, dass ein Kind mit dem Seepferdchen-Abzeichen bereits zum Schwimmer wird. Doch das sagt nur aus, dass man sich eine kurze Zeit über Wasser halten kann. Als sicherer Schwimmer gilt nur, wer die Disziplinen des Jugendschwimmabzeichens in Bronze beherrscht.

Bereits im Lehrplan der Grundschule ist das Erlernen der Schwimmfähigkeit verankert, somit sollten die Kinder nach der Grundschulzeit das Schwimmen sicher beherrschen. Daher gehen wir davon aus, dass mindestens das Seepferdchen-Abzeichen, am besten jedoch das Abzeichen in Bronze in der Grundschule erreicht wurde, da die Schwimmfähigkeit an unserer Schule im Jahrgang 6 vorausgesetzt wird und Teil der Sportnote ist. Inhaltlich steht hier die Vertiefung der Schwimmfähigkeit im Vordergrund und nicht die Wassergewöhnung sowie das Erlernen der ersten Schwimmlage.

Bei vielen Kindern ist diese Voraussetzung jedoch nicht gegeben. An dieser Stelle haben Sie als Erziehungsberechtigte eine sehr hohe Mitverantwortung dafür, dass Ihre Kinder das „Sichere-Schwimmen-Können“ erlernen. Sollte keine Schwimmfähigkeit vor-liegen, haben Sie bis zum Beginn des 6. Schuljahres Zeit, sich an einen externen Anbieter zu wenden, um diese nachzuholen. Hier empfehlen wir eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der DLRG, dem KSV Baunatal oder anderen Schwimmvereinen.

https://baunatal.dlrg.de/kurse-und-sicherheit/

https://www.ksv-baunatal.de/aqua-kiss

Aus gesundheitlicher Sicht gibt es für Kinder keinen besseren Sport, denn Schwimmen

  • kräftigt die Muskulatur, schont dabei die Bänder, Sehnen und Gelenke
  • verbessert die Ausdauer und das Koordinationsvermögen
  • steigert die Leistungsfähigkeit und stärkt die Abwehrkräfte
  • stärkt neben Konzentration, die Lernfähigkeit und die Lust am Lernen
  • schult das Gleichgewichtsempfinden und erweitert das Körperbewusstsein

Kleiderordnung im Schwimmunterricht

Mädchen: Badeanzug (kein Bikini) + Haargummi

Jungen: enge Badeshort

Mädchen, die wegen ihres Glaubens nicht am Schwimmunterricht teilnehmen sollen, erhalten keine Befreiung. Von ihnen kann erwartet werden, dass der Schwimmunterricht mit einem Burkini erfolgt.

Das Tragen einer Schwimmbrille ist keine Pflicht, kann jedoch insbesondere bei Übungen, in denen der Kopf unter Wasser sein muss, als angenehmer für die Augen empfunden werden.