Kenntnisnahme: Ausleihe Lehrwerke

 
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

Die Bücher sind Eigentum der Schule und werden im Rahmen der Lehrmittelfreiheit gebührenfrei ausgeliehen und zu Schuljahresbeginn an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben. Wir geben zum Teil neue, ungenutzte und gebrauchte Bücher ohne gravierende Schäden aus.

Neu ab diesem Schuljahr: Schäden und Mängel an den ausgeliehenen Büchern müssen innerhalb von zwei Wochen nach der Buchausgabe online erfasst werden. Nutzen Sie hierfür diesen Link. Bitte tragen Sie dort alle bereits vorhandenen Schäden und Mängel (z. B. Wasserschäden, fehlende Seiten, tief eingerissene Seiten oder größere Einbandbeschädigungen) vollständig ein. Die Angaben werden gespeichert und bei der Rückgabe der Bücher berücksichtigt. So ist sichergestellt, dass bereits vorhandene Schäden Ihrem Kind am Schuljahresende nicht angerechnet werden.

Nach Ablauf der zweiwöchigen Frist gelten die ausgeliehenen Bücher als in ordnungsgemäßem Zustand übernommen.

In allen Büchern muss der Name Ihres Kindes eingetragen werden, um das Buch bei Verlust ggf. zuordnen zu können. Alle Bücher müssen, wenn nicht schon geschehen, zu Beginn des Schuljahres eingebunden werden.

Ihr Kind ist dann bis zum Schuljahresende für das Buch verantwortlich. Zum Schuljahresende müssen die Lehrwerke fristgerecht wieder abgegeben werden, dann werden Sie auf Schäden hin überprüft.

Sollten nun Bücher nicht abgegeben werden bzw. sind Schäden zu verzeichnen, die nicht vermerkt sind, also in diesem Schuljahr hinzugekommen sind, werden wir Ihnen den jeweiligen Schaden bzw. Verlust in Rechnung stellen.

Bitte bestätigen Sie die Kenntnisnahme dieser Verleihbestimmungen.

Freundliche Grüße
Anna Hefer, Aylin Diler und Eike Rose


        

Hiermit nehmen wir die Information zum Ausleihen von Lehrwerken durch unser Kind zur Kenntnis