Kenntnisnahme: Ausleihe Lehrwerke

 
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

Die Schulbücher sind Eigentum der Schule und werden im Rahmen der Lehrmittelfreiheit gebührenfrei ausgeliehen und zu Schuljahresbeginn an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben. Wir geben zum Teil neue, ungenutzte und gebrauchte Bücher ohne gravierende Schäden aus.

Sollte Ihr Kind nicht akzeptable Schäden bei der Entgegennahme der Bücher z.B. Wasserschäden, fehlende Seiten, tief eingerissene Seiten, größere Einbandbeschädigungen finden, müssen diese zeitnah zu den festgehaltenen Öffnungszeiten der Bibliothek reklamiert werden. Ihr Kind bekommt entweder ein Ersatzbuch oder wir vermerken die bereits vorhandenen Schäden zu Schuljahresbeginn.

In allen Büchern muss der Name Ihres Kindes eingetragen werden, um das Buch bei Verlust ggf. zuordnen zu können. Alle Bücher müssen, wenn nicht schon geschehen, zu Beginn des Schuljahres eingebunden werden.

Ihr Kind ist dann bis zum Schuljahresende für das Buch verantwortlich. Zum Schuljahresende müssen die Lehrwerke fristgerecht wieder abgegeben werden, dann werden Sie auf Schäden hin überprüft.

Sollten nun Bücher nicht abgegeben werden bzw. sind Schäden zu verzeichnen, die nicht vermerkt sind, also in diesem Schuljahr hinzugekommen sind, werden wir Ihnen den jeweiligen Schaden bzw. Verlust in Rechnung stellen.

Bitte bestätigen Sie die Kenntnisnahme dieser Ausleihbedingungen.

Freundliche Grüße
Anna Hefer und Merve Yavuz


      

Hiermit nehmen wir die Information zum Ausleihen von Lehrwerken durch unser Kind zur Kenntnis