Schulbetrieb ab 02. Mai 2022
Stand: 27.04.2022
liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,
durch den neuen Hygieneplan 10.0 (siehe Anlage), der ab dem 02. Mai 2022 gültig ist, werden sich einige Veränderungen in der Organisation des Schulbetriebs ergeben. Ich möchte einige wichtige Änderungen hervorheben:
- Die Verpflichtung des Tragens einer medizinischen Maske wird aufgehoben.
- Die Vorlage eines Negativnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht entfällt.
- Der Mindestabstand wird aufgehoben.
- Jeglicher regulärer Unterricht ist wieder möglich, auch jahrgangsübergreifende AG-Angebote.
- Die Schulhofzuweisung für bestimmte Jahrgänge entfällt.
- Die zeitlich gestaffelte Essensausgabe entfällt. Das Mittagsmenü wird ausschließlich in der Mensa zu sich genommen.
- Der Kiosk wird wieder geöffnet (Bitte bedenken, es ist nur bargeldloses Einkaufen möglich!).
- Es kann in der Lehrküche wieder Essen zubereitet werden.
- Sport- und Musikunterricht können wieder ohne Einschränkungen stattfinden.
- Es werden allen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften, die wollen, 2 Schnelltests pro Woche ausgehändigt zum Testen für zuhause. Es werden in der Schule keine Tests mehr durchgeführt.
- Die Intensivschülerinnen und -schüler nehmen wieder am Unterricht der Regelklassen teil.
- Die AGs werden wieder ohne Einschränkungen stattfinden.
Diese und andere Regelungen gelten nur solange, wie das Pandemie-Geschehen es zulässt. Wir empfehlen weiterhin während des Schulbetriebes zu Lüften, die Hände zu desinfizieren, die Abstände einzuhalten und die Maske aufzuziehen.
In der Hoffnung, dass das Infektionsgeschehen eine weitestgehend „normale“ Beschulung zulässt, verbleibe ich mit herzlichen Grüßen
Jörg Hapke
→ Hygieneplan 10.0
→ Antrag: wöchentliche Coronatests
→ Einwahlbogen: AGs 2. Halbjahr
Neue Coronaregeln
Stand: 23.02.2022
→ Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb
→ Aktuelle Quarantäne-Regelungen
Update zur Quarantäneregelung
Stand: 28.01.2022
Das HKM teilte heute durch das Staatliche Schulamt mit, dass unmittelbar nach einem positiven Schnelltest eine Quarantäneverpflichtung besteht, die auch durch einen nachfolgenden negativen Schnelltest nicht aufgehoben wird.
Wer keinen negativen PCR-Test vorlegt, muss sich in Quarantäne begeben und kann sich frühestens nach 7 Tagen durch PCR- oder Antigen-Schnelltest freitesten. Schüler*innen, die aufgrund einer Corona-Infektion von Haushaltsangehörigen in Quarantäne sind, können sich bereits nach 5 Tagen freitesten.
Regelungen zum Schulbetrieb
Stand: 25.01.2022
Aufgrund der hohen Anzahl an positiven Coronafällen, hat das Staatliche Schulamt die Umsetzung weiterer Maßnahmen eingefordert. Jahrgangsübergreifende Angebote und Kontakte müssen unterbunden werden, das heißt im Einzelnen:
- Ab Mittwoch, den 26.01., findet kein Kioskverkauf mehr statt. Das warme Essen in der Mensa wird weiterhin angeboten, da schon eine zeitliche und räumliche Trennung gelebt wird.
- Der Sportunterricht in der Langenberghalle wird zeitgleich nur noch von Klassen desselben Jahrgangs stattfinden. So findet eventuell ein wöchentlicher Wechsel in der Sporthalle statt.
- Die Social- und Study-Buddies dürfen ab heute nicht mehr in der Lernzeit die Jahrgänge 5 & 6 unterstützen.
- Intensivklasse: Es wird im Einzelfall geprüft, ob der Unterricht ausschließlich in der Intensiv- ODER in der Regelklasse stattfinden soll. Eine Beschulung in beiden Klassen ist zurzeit nicht möglich. Der Unterricht in der Intensivklasse findet bis zur 5. Stunde statt. Für den Nachmittagsunterricht sind Aufgaben zu stellen.
- Alle jahrgangsübergreifenden AGs entfallen ab heute.
- Auf den Pausenhöfen ist darauf zu achten, dass jahrgangsübergreifende Kontakte vermieden und die Abstandsregeln eingehalten werden.
- Auf den Wegen im Schulhaus ist darauf zu achten, dass die Abstandsregeln eingehalten werden
- Die Zufuhr von Frischluft durch Lüften (15 Min geschlossen / 5 Min geöffnete Fenster) ist – bis auf die Klassenräume der Jahrgänge 5 & 6 – sicherzustellen.
- Es empfiehlt sich, eine FFP2-Maske zu tragen.
In Absprache zwischen Staatlichen Schulamt und dem Gesundheitsamt Region Kassel bezüglich der zukünftigen Testungen gibt es zudem noch folgende Mitteilung:
Ist ein Schüler/eine Schülerin im Antigen-Schnelltest positiv, so begibt er/sie sich unverzüglich in 10-tägige Quarantäne.
Das Testergebnis kann in einer anerkannten Teststelle oder von einem Arzt abgesichert werden. Ist auch das dortige Ergebnis positiv, so gilt die Quarantäneauflage von 10 Tagen fort, und zwar beginnend mit dem ersten vollständigen Tag der Absonderung, also dem Tag nach dem Schnelltest.
Ein Freitesten ist nach 7 Tagen, also am achten Tag nach dem positiven Schnelltest, wiederum durch Bürgertest in einer anerkannten Teststelle oder durch einen Arzt möglich.
Nicht anerkannt werden Tests, die Privatpersonen mit einem erworbenen Zertifikat durchführen.
Ergänzend weist dass Staatliche Schulamt darauf hin, dass auch freiwillig zu Hause durchgeführte Selbsttests, die ein positives Testergebnis haben, nach einem 14 Tage langen täglichen Testen der Lerngruppe oder Kohorte in der Schule verlangen, wenn der/die betroffene Person an den Tagen zuvor in der Schule anwesend war.
Aktuelle Informationen
Stand: 13.01.2022
Aktuelle Informationen
Stand: 24.11.2021
- Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb ab dem 24.11.2021
- Vorgehensweise beim Auftreten eines positiven Schnelltests
Öffnung von Mensa und Kiosk
Stand: 09.06.2021 – 11:20 Uhr
Ab Montag, den 14.06.2021 werden sowohl die Mensa, als auch der neue Kiosk in der unteren Pausenhalle eröffnet. Damit verbunden sind neue Regelungen für die Frühstückspause und das Mittagessen.
→ Regelungen für die Pausen ab 14.06.
Beschulung nach Stufe 2 (Inzidenz unter 50)
Stand: 28.05.2021 – 19:14 Uhr
Seit gestern (27.05.2021) gilt für den Landkreis Kassel die Stufe 1 des hessischen Zwei-Stufen-Plans und nicht mehr die Regelungen der bundesweiten Notbremse. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis Kassel zudem seit gestern unter dem Schwellenwert von 50. Sollte der Inzidenzwert an insgesamt fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen unter dem Schwellenwert von 50 liegen, so gelten ab Dienstag, den 1. Juni 2021 die Regeln der Stufe 2:
- Die Jahrgangsstufen 7 und 8 kehren nun auch in den täglichen Präsenzunterricht zurück. Das heißt, alle Jahrgangsstufen von 5 bis 10 befinden sich wieder im Präsenzunterricht.
- Es besteht nach wie vor eine Testpflicht zweimal pro Woche für alle.
- Alternativ zum Selbsttest in der Schule ist weiterhin die Vorlage eines negativen Testergebnisses eines externen Testcenters möglich, das nicht älter als 72 Stunden ist.
- Schülerinnen und Schüler, die kein externes negatives Testergebnis vorweisen und auch kein Einverständnis der Eltern zum Selbsttest vorlegen können, werden nach wie vor sofort wieder nach Hause geschickt.
Die tagesaktuelle Sieben-Tage-Inzidenz kann auf der Website des Landkreises Kassel in Erfahrung gebracht werden:
→ Aktuelle Informationen zum Coronavirus im Landkreis Kassel
Die genauen Regelungen zum Zwei-Stufen-Plan können auf der Website des Hessischen Kultusministeriums eingesehen werden:
→ Elternbrief zum Zwei-Stufen-Plan in Hessen
Beschulung bei Inzidenz unter 100
Stand: 23.05.2021
Seit drei Werktagen sind die Inzidenzzahlen für den Landkreis Kassel unter 100. Entsprechend der Stufe 1 des hessischen Zwei-Stufen-Plans werden nach fünf Werktagen unter 100 die Jahrgänge 5, 6 und die Abgangsklassen wieder im Präsenzunterricht beschult. Die Jahrgänge 7 und 8 verbleiben im Wechselunterricht. Wir haben in der Schulleitung entschieden, dass wir auch den Jahrgang 9 komplett in Präsenz beschulen möchten.
Vorausgesetzt am Samstag und Dienstag nach Pfingsten bleiben die Werte unter 100, wird die oben beschriebene Beschulung ab Donnerstag, den 27. Mai umgesetzt.
Darüber hinaus haben wir vor, den Mensabetrieb ab dem 14. Juni wieder in Betrieb zu nehmen, vorausgesetzt die Inzidenzzahlen lassen es zu.
Ich wünsche Ihnen ein schönes und entspanntes Pfingstwochenende.
Herzliche Grüße
Jörg Hapke
Neue Regelungen ab 17.05.2021
Stand: 17.05.2021 – 16:37 Uhr
In mehreren Landkreisen und kreisfreien Städten in Hessen liegt die 7-Tage-Inzidenz bereits unter 100. Für den Fall, dass der Wert an mindestens fünf Werktagen unter 100 bleibt, gilt für alle Landkreise und kreisfreien Städte ein Zwei-Stufen-Plan. Die genauen Regelungen können auf der Website des Hessischen Kultusministeriums eingesehen werden:
Weiterhin gibt es vom Hessischen Kultusministerium teilweise angepasste neue Regelungen bezüglich Versetzungsentscheidungen und Leistungsbewertungen vor dem Hintergrund der Gleichwertigkeit von Präsenz-, Wechsel- und Distanzunterricht:
Präsenzbeschulung ab 07. Mai 2021
Stand: 05.05.2021 – 13:40 Uhr
Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigten,
nachdem im Landkreis die Inzidenzzahlen an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter der Schwelle von 165 liegen, beginnt am Freitag, den 07. Mai wieder der Schulbetrieb im Wechselmodell für alle Jahrgänge. Das heißt, dass die Schülerinnen und Schüler der A-Gruppe an diesem Tag Präsenzunterricht in der Schule haben werden. Die B-Gruppe beginnt am Montag mit dem Unterricht. Bevor der Unterricht beginnt, müssen zunächst alle Schülerinnen und Schüler getestet werden, wenn die Einverständniserklärung der Eltern vorliegt. Alternativ weist der oder die SchülerIn ein negatives Testergebnis eines externen Testcenters vor, dass nicht älter als 72 Stunden ist. Schülerinnen und Schüler, die kein externes negatives Testergebnis vorweisen und auch kein Einverständnis der Eltern vorlegen können, werden sofort wieder nach Hause geschickt.
Die ersten beiden Stunden am Freitag und Montag werden für die Jahrgänge 7, 8 und 9 KlassenlehrerInnenstunden sein. Dort erfolgt eine Sensibilisierung, wie mit einem positiven Testergebnis umgegangen wird etc. Die Testdurchführung wird angeleitet, der informelle Austausch über die fast 5 Monate Distanzunterricht erfolgt etc. Ab der 3. Stunde erfolgt Unterricht nach Plan. Videobasierter Unterricht kann für die Schülerinnen und Schüler, die im Distanzunterricht sind, nicht mehr angeboten werden, da ja die andere Lerngruppe im Präsenzunterricht unterrichtet wird. Die Schülerinnen und Schüler, die im Distanzunterricht sind, werden über Moodle oder in der Woche zuvor im Präsenzunterricht über weitere Aufgaben unterrichtet.
Der Mensabetrieb und der Ganztagsbetrieb sind weiterhin ausgesetzt.
Ich freue mich, dass wir jetzt endlich wieder viele Schülerinnen und Schüler in der Schule, die seit Mitte Dezember vom Präsenzunterricht ausgeschlossen waren. Ich wünsche Euch einen guten Start und uns allen, dass die Inzidenzzahlen weiter runtergehen, um möglichst bald zum regulären Schulbetrieb zurückzukehren.
Herzliche Grüße
Jörg Hapke
Notbetreuung 5/6
Stand: 28.04.2021 – 10:55 Uhr
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Jahrgänge 5 & 6,
wie in meinem letzten Elternanschreiben und im Ministerschreiben vom 23.04.2021 angekündigt, erfolgt ab dem 28.04.2021, aufgrund von drei aufeinanderfolgenden Tagen mit einer Inzidenz von über 165, Distanzunterricht für alle Jahrgangsstufen außer den Abgangsschülerinnen und –schülern. Die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 & 6 wird weiterhin angeboten. Sie findet in der Zeit von 8 Uhr bis 14:30 Uhr statt. Weiterhin besteht die Verpflichtung sich zweimal in der Woche mit Ihrem Einverständnis in der Schule testen zu lassen oder ein negatives Testergebnis eines Testzentrums vorzulegen. Das Testergeb-nis gilt für 72 Stunden.
Falls es Ihnen nicht möglich ist, Ihr Kind zuhause zu betreuen bzw. betreuen zu lassen, teilen Sie uns bitte mit diesem Formular mit, ob Ihr Kind in der Schule betreut werden soll.
Ihre Entscheidung bitte ich dem Sekretariat postalisch, per Einwurf in den Briefkasten oder per Email umgehend zuzuleiten, um die Betreuungsorganisation möglichst bald klären zu können.
Herzliche Grüße
Jörg Hapke, Schulleiter
Neue Regelungen ab 26.04.2021
Stand: 24.04.2021 – 10:55 Uhr
Die Hessische Landesregierung hat die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes übernommen und zugleich Anpassungen an den bestehenden Corona-Verordnungen beschlossen. Dies betrifft ab sofort auch den Schulbetrieb. Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Hessischen Kultusministeriums und im neuen Infektionsschutzgesetz:
- Auswirkungen der sog. Notbremse des Bundes
- § 28b IfSG – Bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen bei COVID-19
In Ergänzung dazu hat das Staatliche Schulamt Kassel noch folgende zusätzliche Informationen gegeben:
Die vorgesehenen Einschränkungen und Vorgaben des bundesweit greifenden Infektionsschutzgesetzes gelten ab einer Inzidenz von 100 bzw. 165 zunächst bis zum 30.06.2021. Bei näherer Betrachtung der Inzidenzzahlen werden im Schulamtsbezirk Kassel bis auf Weiteres unterschiedliche Modelle gefahren. Hinsichtlich der Informationskette ist vorgesehen, dass das Staatliche Schulamt über das Gesundheitsamt die validen Zahlen erhält, auf deren Grundlage die zu treffenden Maßnahmen entschieden werden.
Bitte beachten Sie grundsätzlich, dass sich der Status einer Schule immer nach dem räumlichen Standort, nicht nach der Herkunft der Schülerinnen und Schüler richtet. Damit gelten für die Georg-Christoph-Lichtenberg-Schule, die Herderschule und die Willy-Brandt-Schule die Werte der Stadt Kassel, nicht die des Landkreises. Umgekehrt dürfen Kinder und Jugendliche, die im Stadtgebiet Kassel wohnen, den Unterricht besuchen, wenn ihre Schule im Landkreis liegt (z.B. Kaufungen, Vellmar, Baunatal).
Alle Maßnahmen greifen ab dem kommenden Montag, 26.04.2021, lediglich für die Abschlussklassen gilt eine Übergangsregelung bis zum 03.05.2021.
Für Zeiten des Wechsel- und Distanzunterrichts besteht wie bisher die Möglichkeit, eine Notbetreuung nach den bislang geltenden Voraussetzungen in Anspruch zu nehmen.
Weiterhin kann die Schulleiter/in Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung an allgemeinen Schulen oder an Förderschulen sowie Schülerinnen und Schülern in Intensivklassen oder Intensivkursen an allgemeinbildenden oder beruflichen Schulen jahrgangsunabhängig für Fälle dringender Betreuungsnotwendigkeiten die Anwesenheit in der Schule gestatten.
Montag Distanzunterricht für alle
Stand: 16.04.2021 – 19:08 Uhr
Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,
Wir haben uns entschieden aufgrund der berechtigten Sorgen der Eltern am Montag, den 19.04. einen Tag Distanzunterricht für alle durchführen. Den Schülerinnen und Schülern wird über moodle Material zur Verfügung gestellt. Am Dienstag, den 20.04. wird dann in der 1. Stunde getestet. Danach beginnt der Unterricht entsprechend der angekündigten Planung.
Schule ab dem 19.04.2021
Stand: 16.04.2021 – 14:40 Uhr
Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,
die Ferien sind fast vorüber und ich hoffe, dass es Ihnen und Ihrer Familie gut geht und Sie sich gut erholen konnten. Sie haben es vielleicht schon über die Medien mitbekommen und auch das Ihnen im Verlauf der Woche zugestellte Elternanschreiben des Kultusministeriums zur Kenntnis genommen, dass sich im Wesentlichen hinsichtlich der Beschulung ab dem 19.04. nichts ändern wird. Es gibt allerdings eine gravierende Änderung, der Nachweis eines negativen Testergebnisses ist verpflichtend, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen. Es gibt zwei Möglichkeiten: Zum Einen erfolgt die Testung in der Schule oder Sie legen zum Anderen für Ihr Kind ein negatives Testergebnis einer unabhängigen Institution (Testzentrum) vor, dass nicht älter als 72 Stunden ist.
Leider ist deshalb erneut die angepasste und beigefügte Einverständniserklärung zu unterschreiben, die bis spätestens Dienstag zur 1. Stunde Ihrem Kind mitgegeben bzw. der Klassenleitung zugestellt werden muss. Die „alten“ von Ihnen unterschriebenen Einverständniserklärungen gelten nicht mehr. Es tut mir wegen der erneuten Umstände leid, aber es musss sein. Liegt die Einverständniserklärung nicht vor und wird auch kein Nachweis eines negativen Testergebnisses eines Testcenters (unabhängige Institution), welches nicht älter als 72 Stunden ist, vorgelegt, erfolgt keine Präsenzbeschulung und Ihr Kind wird nach Hause geschickt. Eigene Zuhause durchgeführte Tests bzw. Erklärungen von Ihnen werden nicht akzeptiert. Die Testung erfolgt ausschließlich in der Schule. Für die Schülerinnen und Schüler, die im Distanzunterricht verbleiben, werden Materialien auf die Moodle-Plattform gestellt, es erfolgt kein videobasierter Unterricht.
In der ersten Schulwoche werden wir in der Schule Dienstag, den 20.04., und Freitag, den 23.04., in der 1.Stunde im Beisein der Klassenleitung die Tests im Klassenverband durchführen. Die Lehrkräfte werden bei der Durchführung der Tests nicht behilflich sein können. Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind über die Testdurchführung. Im beigefügten Elternanschreiben sind einige Links aufgeführt, die hilfreich sein können. Ab der zweiten Schulwoche erfolgen die Tests immer Montag und Donnerstag in der 1. Stunde in der Schule. In den Jahrgängen 5 & 6 in der Intensivklasse zunächst noch im Beisein der Klassenleitungen, die Jahrgänge 9 & 10 die Schülerinnen und Schüler, die in der Notbetreuung sind, werden im Beisein der betreuenden Fachlehrkräfte getestet. Ab der 3. Woche erfolgt weiterhin die Testung Montag und Donnerstag in der 1. Stunde durch die Lehrkräfte, die entsprechend des Stundenplans Unterricht erteilen.
Sollte ein positives Testergebnis vorliegen, werden die betroffenen Schülerinnen und Schüler in der Aula unter Aufsicht (Schulsozialarbeiterin und mir) separiert, die Eltern werden von uns kontaktiert und sie müssen sofort Ihr Kind abholen kommen. Das Kind hat sich in Quarantäne zu begeben, ein PCR-Test ist durchzuführen und dann entscheidet das Gesundheitsamt, bei einer Bestätigung des positiven Tests, wie weiter verfahren wird. Erst der Nachweis in der Schule eines negativen PCR-Tests ermöglich die weitere Beschulung in Form von Präsenzunterricht. Die Distanzunterrichtsverpflichtung besteht weiterhin, sofern es des Krankheitsverlauf zulässt.
Sollte Ihr Kind an einem der Testtage in der Schule nicht anwesend sein können, da es z.B. erkrankt war, erfolgt die weitere Beschulung erst durch Nachweis eines negativen Testergebnisses jünger als 72 Stunden durch ein Testzentrum o.ä. oder durch Testung vor Unterrichtsaufnahme in der EKS. Die Schulleitung stellt an allen Tagen, an denen nicht im Klassenverband bzw. im Kurs getestet wird, die Durchführung von Tests im EKS-Testzentrum in der Mensa in der 1. Stunde des jeweiligen Tages sicher. Das heißt, alle Schülerinnen und Schüler müssen dann sofort zu Beginn der 1. Stunde in die Mensa kommen und sie müssen sich testen lassen. Erst bei einem negativem Testergebnis erfolgt die Aufnahme des Unterrichts.
In der Hoffnung, dass Sie sich ausreichend informiert fühlen, wünsche ich Ihnen ein schönes Wochenende. Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund.
Herzliche Grüße
Jörg Hapke
Corona-Selbsttest
Stand: 15.04.2021 – 10:30 Uhr
Wie Sie wissen, ist die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung künftig nur möglich ist, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, welches nicht älter als 72 Stunden ist.
Sie können selbst entscheiden, ob Ihr Kind in der Schule einen Selbsttest macht oder einen sogenannten Bürgertest an einer der Teststellen außerhalb der Schule. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht allerdings als Nachweis nicht aus.
Falls Ihr Kind den Nachweis durch die Teilnahme an der Selbsttestung in der Schule erbringen soll, so ist dafür eine unterschriebene Einwilligungserklärung erforderlich. Das fotografierte unterschriebene Formular kann über moodle abgegeben werden.
Schulbetrieb nach den Osterferien
Stand: 12.04.2021 – 20:10 Uhr
Ministerpräsident Bouffier und Kultusminister Lorz haben heute über die weiteren Maßnahmen im Umgang mit der Pandemie informiert. Hessen bleibt bei den Schul-Regelungen, die bis zu den Osterferien galten. Dies bedeutet, dass die Jahrgangsstufen 5 und 6 weiterhin im Wechselunterricht, die Jahrgänge ab Klasse 7 im Distanzunterricht und die Abschlussklassen im Präsenzunterricht beschult werden. Zudem beschloss das Corona-Kabinett eine Testpflicht. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler, die keinen Test vorweisen können, der nicht älter als 72 Stunden ist bzw. diesen nicht in der Schule machen, zu Hause im Distanzunterricht beschult werden.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website des Hessichen Kultusministeriums:
Kein weiterer Öffnungsschritt vor Ostern
Stand: 18.03.2021 – 18:37 Uhr
Der für die letzten beiden Wochen vor den Osterferien geplante vorsichtige Einstieg der weiterführenden Schulen in den Wechselunterricht kann nicht umgesetzt werden. Dies hat die Hessische Landesregierung heute nach einem Beschluss des Kabinettausschusses Corona bekanntgegeben. Nähere Informationen erhalten sie hier:
Pressemitteilung von Kultusminister Lorz
Betriebspraktikum Jahrgang 8
Stand: 18.03.2021 – 16:58 Uhr
Sehr geehrte Eltern des Jahrgangs 8,
liebe Schülerinnen und Schüler,
aufgrund der Pandemie haben in unserem Jahrgang 8 weniger als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler eine verbindliche Zusage erhalten. Zudem erreichen uns in den letzten Tagen immer mehr Absagen seitens der Betriebe. Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht, werden aber die Durchführung dieses ersten Praktikums absagen. Die Lage unseres Praktikums direkt nach den Osterferien stellt die Schülerinnen und Schüler sowie die betreuenden Kolleginnen und Kollegen vor besondere Herausforderungen und wir sehen ein erfolgreiches Praktikum nicht gewährleistet. Zudem ist ein zu bewertendes, praxisbezogenes Alternativangebot für die restliche Gruppe ohne Praktikumsplatz nicht zu organisieren. In den letzten beiden Schulwochen in diesem Halbjahr werden wir ein berufsorientiertes Angebot für den Jahrgang erstellen. Im Jahrgang 9 besteht zudem, in den letzten beiden Januarwochen 2022, eine zweite Möglichkeit für ein Praktikum. Wir hoffen sehr, dass dann die Rahmenbedingungen günstiger sein werden. Die Schülerinnen und Schüler bekommen ein Anschreiben für die Betriebe, mit der Bitte, im Januar 2022 erneut einen Praktikumsplatz anzubieten. Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Bei Nachfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Meike Erbarth-Fischer / Fabian Bose
BSO Koordinatorin / Praktikumskoordination
Unterricht ab dem 22.03.
Stand: 15.03.2021 – 09:24 Uhr
Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigten,
anbei erhalten Sie die Übersicht über die Beschulung ab dem 22. März. Für die Jahrgänge 5 und 6 ändert sich nichts. Die Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 10 werden auch weiterhin in der Form beschult, wie in den letzten Wochen. Sie werden z.T. nur in anderen Unterrichtsräumen unterrichtet.
In den Jahrgängen 7, 8 und 9 sind durch die Klassenleitungen Teilungen in A- und B-Gruppen erfolgt. Sie werden Ihnen, wenn nicht schon geschehen, zeitnah Informationen geben hinsichtlich der Zugehörigkeit Ihres Kindes zu der jeweiligen Gruppe A oder B. Der Unterricht in Präsenzform erfolgt wie in der beigefügten Übersicht ersichtlich im Wechselmodel 4/4. Wie im letzten Anschreiben des Kultusministers angesprochen, geht es in den 8 Tagen der Beschulung hauptsächlich um eine Bestandsaufnahme, d.h. die Feststellung des aktuellen Lern- und Leistungsstands und die sich evtl. daraus ableitenden Förderangebote. So können auch Materialpakete zur Kompensation versäumten Unterrichtsstoffes ausgegeben werden.
Am 1. April, dem letzten Schultag vor den Osterferien, werden die SuS der Jahrgänge 7, 8 und 9 im Distanzunterricht sein. Wir wollen verhindern, dass alle SuS gleichzeitig in die Ferien gehen und somit die Busse extrem voll wären.
Die SuS der Intensivklasse der Jahrgänge 7 – 9 werden auch im Wechselmodell 4/4 sein. An den A-Tagen werden sie in der Intensivklasse beschult, an den B-Tagen in der zugeordneten Stammklasse.
Die Mensa bleibt bis zu den Osterferien geschlossen. Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 & 6, die in der Notbetreuung sind, werden weiterhin in der Lernwerkstatt betreut.
Wie Sie vielleicht der Presse entnommen haben, können Schulen mit den eigenen Lehrkräften in den Osterferien Lerncamps anbieten. Dieses freiwillige Angebot werden wir wie auch die THS und das Lichtenberggymnasium in den Osterferien nicht anbieten. Wir werden andere Kompensationsmöglichkeiten suchen.
Es bleibt abzuwarten, wie die Beschulung nach den Osterferien in Abhängigkeit vom Pandemieverlauf weitergehen wird. Ich denke, dass Sie gegen Ende der Osterferien weitere Informationen erhalten werden.
Ich danke Ihnen sehr für die großartige Wertschätzung unserer Arbeit und Ihr Vertrauen in uns. Lassen Sie uns weiterhin nachsichtig und geduldig miteinander einen guten Weg finden zum Wohle aller unserer Schülerinnen und Schüler.
Herzliche Grüße
Jörg Hapke
Perspektive zur weiteren Beschulung
Stand: 05.03.2021 – 09:01 Uhr
Im Rahmen einer Videokonferenz mit Herrn Minister Prof. Dr. Lorz, Herrn Staatssekretär Dr. Lösel, leitenden Mitarbeitern aus dem Ministerium und den hessischen Schulamtsleitungen wurde über die Ergebnisse aus der Bund-Länder-Konferenz bzw. dem hessischen CORONA-Kabinett informiert.
Wenn Sie die öffentliche Berichterstattung in den Medien verfolgt haben, wird Ihnen bereits aufgefallen sein, dass nur sehr allgemeine Aussagen zum Bereich Schule und Unterricht gemacht wurden. Weiterführenden Entscheidungen wurden innerhalb der föderalen Strukturen delegiert, da es unter den Ländern und im Austausch mit der Bundesregierung offensichtlich tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten gegeben hat.
Für Hessen leitet sich daraus folgende Perspektive bis zum 02.04.2021 ab: Immer wieder vorausgesetzt, dass es keine substantielle Verschärfung der Pandemielage geben wird, die Anpassungen in eine andere Richtung notwendig machen würde, stellte Herr Minister in Aussicht, dass es bis zum Beginn der Osterferien keine weiteren Öffnungsschritte geben werde.
Vorbehaltlich der Beschlusslage der Kabinettrunde am 08.03.2021 wird der Ministerpräsident wohl der einstimmigen Empfehlung des Ministeriums und der hessischen Schulamtsleitungen folgen, keine weiteren Öffnungsschritte vor Ostern vorzunehmen, d.h. die aktuelle Grundstruktur (Wechselmodell/Distanzunterricht) wird beibehalten und nicht um zusätzliche Lerngruppen erweitert. Neben organisatorischen Erwägungen ist auch die unsichere Entwicklung der Infektionslage ein entscheidendes Kriterium für den momentanen Verzicht auf einen weiteren Öffnungsschritt.
In der Videoschalte wurde der Versand von neuen Informationspaketen für den kommenden Dienstag (09.03.2021) avisiert, die u.a. auch ausführliche Informationen zum Themenfeld Leistungsbewertung beinhalten sollen. Herr Minister Lorz wird darin auch perspektivisch skizzieren, welche Öffnungsschritte er sich nach Ostern vorstellen kann, sofern die Pandemielage es zulässt.
Herzliche Grüße
Jörg Hapke
Wechselunterricht in den Jahrgängen 5 und 6
Stand: 18.02.2021 – 16:33 Uhr
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
im Anhang finden Sie die Übersicht über die A- und B-Wochen.
Die Einteilung der Gruppen für den Wechselunterricht ist von den Klassenleitungen der Jahrgänge 5 & 6 vorbereitet und Ihnen mitgeteilt worden. Der Wechselunterricht auf die Intensiv-Schülerinnen und Schülern bezogen, soll wie folgt durchgeführt werden:
- In der A-Woche erfolgt Unterricht in der Intensivklasse.
- In der B-Woche erfolgt Unterricht in der zugewiesenen Stammklasse.
Der Wechselunterricht findet nach den für das 2. Schulhalbjahr gültigen Stundenplänen statt. In der letzten Fachstunde werden für die Distanzwoche Arbeitsmaterialien zur Verfügung gestellt bzw. Aufträge erteilt, die sich auch auf Materialien beziehen können, die auf Moodle hochgeladen werden.
Förderangebote sollen nicht separat, sondern im Rahmen der Lernzeit mit der gesamten Lerngruppe angeboten werden. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird auch während der eigentlichen Distanzzeit der Schulbesuch ermöglicht. Die BFZ-Lehrkräfte gehen auf die Schülerinnen und Schüler und KlassenlehrerInnen zu, um sich über den Umfang und die inhaltliche Ausrichtung auszutauschen.
Heute wurden die restlichen Schülerinnen und Schüler mit Endgeräten auf Leihbasis ausgerüstet, so dass alle Schülerinnen und Schüler digital erreichbar sein müssten. Aufgrund der den Umständen entsprechenden guten Voraussetzungen haben wir in der Schulleitung beschlossen, dass mindestens 1 Stunde in der Woche videobasierter Unterricht mit der jeweiligen Lerngruppe stattfinden muss (mehr geht immer). Es besteht Anwesenheitspflicht für die Schülerinnen und Schüler. Die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler wird zu Beginn der videobasierten Stunde durch die Lehrkraft festgestellt. Besprechen Sie bitte mit Ihrem Kind noch einmal über die Regeln des Miteinanderumgehens (Nettiquette) während des Videochats. Bei Verstößen können Schülerinnen und Schüler auch aus dem Raum geschmissen werden. Das Vergehen wird dokumentiert und der Vorfall wird als Aktenvermerk zu der Schülerakte genommen. Gegebenenfalls kann auch eine Ordnungsmaßnahme in der Folge verhängt werden.
Wenn Eltern bei dem videobasierten Unterricht dabei sein sollten, müssen immer die Lehrkräfte darüber unterrichtet werden. Die Eltern werden gebeten, von sich aus auf die Lehrkraft zuzugehen und ihre Anwesenheit anzumelden. Bitte lassen Sie Ihr Kind eigenständig die geforderten Leistungen erbringen. Danke.
In bin sicher, dass wir die bevorstehenden Herausforderungen wie gewohnt gut meistern werden. Hoffentlich ist es möglich, dass wir unsere Schülerinnen und Schüler aus den Jahrgängen 7, 8 und 9 noch vor Ostern im Präsenzunterricht, wie auch immer er organisiert sein wird, wiedersehen. Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Energie und eine gehörige Portion Gelassenheit.
Herzliche Grüße
Jörg Hapke
Unterricht ab dem 22. Februar 2021
Stand: 12.02.2021 – 11:18 Uhr
Das folgende Informationsschreiben gibt Auskunft über die weitere Beschulung ab dem 22. Februar 2021.
Weitere Informationen:
- Ministerbrief an die Eltern (vom 11. Februar 2021)
- Hygieneplan 7.0 – Anlage 4
- Arbeitgeberbescheinigung für Notbetreuung
Weiterer Schulbetrieb bis März
Stand: 22.01.2021 – 09:35 Uhr
Hier gibt es Infos des Hessischen Kultusministeriums zum weiteren Schulbetrieb:
Infobrief
Stand: 19.01.2021 – 17:38 Uhr
Liebe Eltern,
lieber Erziehungsberechtigte,
hinsichtlich der Ausstattung unserer bedürftigen SuS kommt Bewegung.
Es sind vom Landkreis Kassel zwei Tranchen für unsere SuS vorgesehen. Zum Einen sind 13 Laptops auf Android-Basis für besonders benachteiligte SuS geliefert worden, die über kein Endgerät verfügen. Zum Anderen werden wir darüber hinaus ein ausreichendes Kontingent an Ipads bekommen, die auch für bedürftige SuS vorgesehen sind, die einen erschwerten Zugang zum Onlinelernen haben, so haben sie z.B. nur ein Handy oder sie teilen sich mit ihren schulpflichtigen Geschwistern ein Endgerät etc. Die Kriterien sind vom Schulträger Landkreis Kassel vorgegeben worden. Die iPads sollen noch im Januar an die EKS geliefert werden.
Die Adminrechte für die Laptops liegen bei der EKS, d.h. der technische Support ist von unseren IT-Spezialisten zu leisten. Die Ausgabe der Laptops erfolgt Mittwoch und Donnerstag. Die iPads werden voll konfiguriert, mit den Adminrechten beim Landkreis, spätestens Anfang Februar durch die Hand der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers ausgegeben. Informationen, wie genau dann die Ausleihe organisiert wird, gibt es später.
Basierend auf der Elternabfrage vor den Herbstferien hinsichtlich der digitalen Ausstattung zuhause, werden bzw. haben die Klassenlehrerinnen und -lehrer bei den Eltern angerufen, um den von uns eruierten Bedarf, den Kriterien des Landkreises entsprechend, abzufragen.
Da zu erwarten ist, dass ab Februar eine Verschärfung der Beschulung und somit eine verstärkte Vermeidung von Kontakten erfolgen wird, wird uns das Thema Distanzlernen sicherlich mindestens noch bis zu den Osterferien begleiten. Um als Klassenlehrerin/-lehrer als Ansprechperson deutlicher zur Verfügung zu stehen, sind sie aufgefordert, Sprechstunden für die SuS anzubieten. Idealerweise als Videosprechstunde über Jitsi oder zumindest telefonisch, was ja auch parallel stattfinden kann. Die Klassenlehrerin bzw. -lehrer sollte wenn möglich seine SuS mindestens zu Beginn der Woche begrüßen und zum Ende der Woche verabschieden. Zu empfehlen wäre, dass in der Zeit, in der man in seiner Lerngruppe Unterricht hätte, gleichzeitig sein Chatraum öffnet und per Video ansprechbar ist. Das ist allerdings nicht immer möglich, gehen Sie bitte auf den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin zu. Die Eltern und SuS sollen auch durch die Strukturvorgabe der Sprechzeiten einen festen Tagesablauf bekommen und das Gefühl haben, mit der Beschulung ihres Kindes nicht alleine dazustehen. Darüber hinaus besteht vielleicht auch die Chance, dass die SuS die Schultage nicht nur im Schlafanzug verbringen.
Der Video basierte Unterricht darf nur abgehalten werden, wenn sicher gestellt ist, dass alle SuS daran teilnehmen können. Das heißt, wenn die technischen Voraussetzungen bei allen SuS der Lerngruppe gegeben sind. Wer trotz gegebener Voraussetzungen nicht am Online-Unterricht teilnimmt, weil er verschlafen hat etc., hat unentschuldigt gefehlt.
Des Weiteren ist vom Landkreis Kassel vorgesehen, dass zeitnah in unserer Schule 6 Cubes installiert werden, die ein schulisches WLAN-Netz mobilfunkbasiert aufbauen. Damit sollte auch Videotelefonie in der EKS möglich sein. Wir werden sehen.
Von einigen Eltern wird gefragt, warum denn die „Nebenfächer“ auch Aufgaben einstellen würden, es wäre eine große Belastungen, sich dieser Bewältigung auch noch anzunehmen. Es ist durch das Kultusministerium ganz eindeutig vorgegeben, dass alle Fächer sich beim Distanzunterricht abzubilden hätten. Die Zuhause erstellten Arbeitsergebnisse in allen Fächern, sollen auch bewertet werden.
Ich weiß, dass die gegenwärtige Situation uns allen viel abverlangt. Ich wünsche Ihnen viel Geduld, Kraft und Zuversicht.
Herzliche Grüße
Jörg Hapke
Schulorganisation ab dem 11.01.2021
Stand: 07.01.2021 – 14:42 Uhr
Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,
ich hoffe, dass Sie eine schöne und erholsame Ferienzeit hatten. Wenige Tage nach dem Jahreswechsel sende ich Ihnen die besten Wünsche für 2021. Der Pandemieverlauf bestimmt weiterhin die Gestaltung unseres persönlichen Lebensbereichs und er wird sicherlich auch noch die Organisation unseres Schulalltages bis zum Ende des Schuljahres beeinträchtigen.
Nachdem die Ministerpräsidenten im Gespräch mit unserer Bundeskanzlerin Anfang der Woche die Leitplanken gesellschaftlichen Handelns festgelegt haben, hat gestern das Corona-Kabinett des hessischen Landtages weitergehende Maßnahmen beschlossen, die die Organisation des Schulbesuchs ab dem 11.01. regelt. Alle aufgeführten Maßnahmen entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen. Ich möchte hier einige Punkte gesondert hervorheben:
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- Für SuS der Jahrgangsstufen 5 & 6 wird die Präsenzpflicht in der Schule ausgesetzt, d.h. Lernaufgaben werden über moodle für die Arbeit zuhause bereitgestellt. Eltern, deren Kind(er) in der Notbetreuung an der EKS aufgenommen werden sollen, müssen einen Antrag stellen (siehe Anlage) und ihn über die Klassenleitung der Schule schnellstmöglich zukommen lassen. Die Benotung des 1.Halbjahres erfolgt auf der Basis der bis zum 16.12.2020 erbrachten Leistungen.
- SuS der Jahrgangsstufen 7 – 9 erhalten Distanzunterricht außer den SuS, die im Jahrgang 9 an den Hauptschulprüfungen teilnehmen werden. Eine Notbetreuung ist nicht vorgesehen.
- SuS des Jahrgangs 10 werden entsprechend des Stundenplans an der EKS unter Wahrung der Abstandsregel in allen Fächern beschult, dabei werden große Lerngruppen geteilt und in zwei nebeneinander liegenden Räumen von 2 Lehrpersonen unterrichtet.
- Der Unterricht für die SuS der Jahrgänge 5 & 6 der Intensivklasse findet in ihrem Klassenraum statt. Pausenfläche beim Schachbrett.
- Der Unterricht der SuS des Jahrgangs 9 findet im Jahrgangsbereich des Jahrgangs 9 statt, die Pausen werden auf dem Schulhof beim DFB-Feld verbracht.
- Der Unterricht des Jahrgangs 10 findet in den Räumen im 1.Stockwerk statt, nähere Informationen werden per Aushang mitgeteilt. Die Pausen werden auf dem Schulhof beim Basketballfeld verbracht.
- Der Mensabetrieb und Ganztagsangebote, die LRS-Kurse und Förderangebote sind bis Ende Januar ausgesetzt.
Die Lernwerkstatt und die Schülerbücherei sind bis Ende Januar geschlossen. - Das Betriebspraktikum im Jahrgang 9 entfällt. Weitergehende Informationen mit alternativen Angeboten werden nachgereicht.
Wann die Zeugnisausgabe erfolgt, hängt vom weiteren Pandemieverlauf ab. Wie mit dem bewegliche Ferientag am 01.02. umgegangen wird, steht noch nicht fest. - Die Elternsprechtage finden in einem anderen Format später statt.
- Die avisierten Vorhabentage in der ersten Februarwoche entfallen. Sie werden wenn möglich bis zu den Osterferien oder danach nachgeholt.
- In der kommenden Woche findet am Dienstag und Mittwoch für die SuS der Jahrgänge 9 & 10 in der 7./8. Stunde kein Fachunterricht statt. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, versäumte Leistungskontrollen nachzuschreiben.
- Der Termin zur Abgabe der Hausarbeit für SuS des Jahrgangs 10 bleibt am 18.01.. Die Präsentationsprüfungen bleiben wie geplant am 26.01. Die SuS des Jahrgangs 9, die an der Hauptschulprüfung teilnehmen werden, haben dann einen Studientag.
- Alle SuS, die im Distanzunterricht unterrichtet werden, werden entsprechend der Stundentafel über moodle mit Lernaufgaben versorgt.
- Um Kontakte zu reduzieren, sind auch die Präsenzzeiten der KuK in der EKS auf ein Minimum zu reduzieren und die AHA-Regeln einzuhalten.
Ich hoffe, dass die umfangreich getroffenen Maßnahmen die wesentlichen Bereiche abdecken und ich es geschafft habe, sie verständlich darzulegen. Ich wünsche uns allen Gelassenheit und Zuversicht diese herausfordernde Zeit gemeinsam gut zu bewältigen.
Herzliche Grüße
Jörg Hapke
Ministerschreiben vom 6. Januar 2021
Stand: 07.01.2021 – 10:45 Uhr
Kultusminister Lorz hat die Schulen und die Eltern über die ab dem 11. Januar geltenden Regeln für den Schulbetrieb informiert.
Weitere Maßnahmen zur Begrenzung des Infektionsrisikos
Stand: 10.11.2020 – 15:04 Uhr
Basierend auf den in den letzten Wochen umgesetzten Maßnahmen zur Verminderung des Infektionsrisikos bzw. zur leichtern Verfolgung von Infektionsketten haben wir in der Schulleitung erneut weitere Maßnahmen beschlossen.
Kommunikationskonzept
Stand: 06.11.2020 – 13:52 Uhr
Um ein erfolgreiches Lernen und Lehren in einem adäquaten Arbeitsklima zu gewährleisten, ist eine transparente, effektive und effiziente Kommunikation zwischen allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft notwendig. Hierzu sind eine respektvolle und verständliche Sprache ebenso wie effiziente Methoden und Kommunikationskanäle notwendig. Der Schutz personenbezogener Daten ist dabei gewährleistet. Das Kommunikationskonzept beinhaltet die Kommunikation zwischen den Schülerinnen und Schülern, den Eltern und den Lehrerinnen und Lehrern untereinander.
Update: Maßnahmen an der EKS zur Minimierung von Corona Infektionen
Stand: 04.11.2020 – 17:32 Uhr
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie an der Erich Kästner Schule wurden zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler und aller an der EKS Beschäftigten aktualisiert. Sie können dem folgendem Dokument entnommen werden.
Landeseinheitliche Regelungen für alle Schulen
Stand: 31.10.2020 – 21:50 Uhr
Das Land Hessen hat heute darüber informiert, dass landeseinheitliche Regelungen für den Schulbetrieb ab der nächsten Woche in Kraft treten. Der Landkreis Kassel wird deshalb sein eigenes Maßnahmenpaket vom Freitag wieder zurückziehen. Die zugehörige Pressemitteilung des Landkreises kann hier eingesehen werden:
Die landeseinheitlichen Regelungen für Hessen können der Pressemitteilung des Hessischen Kultusministeriums vom 29.10.2020 entnommen werden:
Weitere Maßnahmen für einen sicheren Schulbetrieb
Stand: 30.10.2020 – 17:44
Auf Grundlage der Vereinbarungen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzlerin Merkel vom Mittwoch hat das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung zur Aufrechterhaltung eines sicheren Schulbetriebs verschiedene Änderungen der bisherigen Vorgaben zur Unterrichtsorganisation beschlossen. Kultusminister Lorz informiert darüber in einem Ministerschreiben, welches hier einsehbar ist:
Ablauf bei positiven Corona Fällen
Stand: 28.10.2020 – 21:20 Uhr
Nachfolgend informieren wir über die Abläufe im Falle des Auftretens eines positiven Corona-Falls:
- Kommt es zu einem Fall einer Corona-Infektion unter den Schülern einer Schule, untersucht das Gesundheitsamt Region Kassel in Zusammenarbeit mit der Schule die Umgebung der Infektion. Bei der Beurteilung eines jeden Infektionsfall handelt es sich grundsätzlich jedes Mal um eine Einzelfallentscheidung. Dennoch gelten natürlich bestimmte Regeln und Empfehlungen, an denen sich das Gesundheitsamt orientiert.
- Sollten beispielsweise die geltenden Abstands- und Hygieneregeln konsequent eingehalten worden sein, kann davon ausgegangen werden, dass keine Quarantänemaßnahmen für Kontaktpersonen ausgesprochen werden müssen. Für alle Kontaktpersonen ohne Notwendigkeit einer Quarantänemaßnahme hat das Gesundheitsamt ein Merkblatt erstellt
- Erreicht das Gesundheitsamt ein positiver Befund, nimmt es Kontakt zur Familie bzw. zu der betroffenen Person auf und ermittelt deren Kontaktpersonen. Dabei wird berücksichtigt, wie lang und intensiv ein Kontakt war, woran sich dann wiederum die Kategorie der Kontaktperson orientiert. So ergibt es sich, dass nicht immer alle Kontaktpersonen gleich behandelt werden und sich unterschiedliche Konsequenzen für den Einzelnen ergeben können.
- In der Regel kommt es deshalb vor, dass nicht alle Kontaktpersonen auch automatisch auf SARS-CoV-2 getestet werden müssen. Manchmal ist es sogar so, dass ein negativer Test eine falsche Sicherheit suggerieren würde, da er immer nur eine Momentaufnahme darstellt.
Für Personen, die ohnehin durch das Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt wurden, verkürzt sich diese durch ein negatives Testergebnis nicht. Die Länge einer vom Gesundheitsamt ausgesprochenen Quarantäne beträgt in der Regel 14 Tage ab Kontakt, inklusive 48-stündiger Symptomfreiheit. - Wichtig zu wissen ist auch, dass generell nur direkte Kontaktpersonen für das infektiologische Geschehen relevant sind. Ist ein Familienangehöriger einer Schülerin oder eines Schülers positiv auf das Virus getestet, stehen die Kinder als direkte Kontaktpersonen unter Quarantäne, nicht aber deren Kontakte (beispielsweise zu weiteren Kindern oder Lehrpersonal oder auch Spielkameradinnen und Spielkameraden).
- Bei ihren Ermittlungen des Gesundheitsamtes unterliegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes der Schweigepflicht. Es ist daher nicht möglich, personenbezogene Angaben ohne Einverständnis der Betroffenen zu machen – auch wenn dies aus Ihrer Sicht sicherlich manchmal hilfreich wäre.
Sollten bei den Ermittlungen Diskrepanzen auftreten oder kein umfassendes Bild der Situation gewonnen werden können, kann das Gesundheitsamt in einem zweiten Schritt versuchen, weitere Informationen einzuholen.
Maskenpflicht im Unterricht
Stand: 27.10.2020 – 18:23 Uhr
Der Landkreis Kassel hat am 27.10.2020 aufgrund der aktuellen Corona-Lage eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Der genaue Wortlaut und die damit verbundenen Einschränkungen können hier nachgelesen werden:
In der Erich Kästner Schule wird insbesondere folgende Regelung aus dieser Verfügung ab sofort umgesetzt:
„In Schulen gilt zusätzlich zu den bisherigen Regelungen außerhalb der Klassen- und Fachräume ab der 5. Klasse auch im Unterricht Maskenpflicht für Schüler und Lehrer.“
Information des RKI zur COVID-19-Pandemie
Stand: 19.10.2020 – 18:31 Uhr
In enger Abstimmung des staatlichen Schulamts mit dem Gesundheitsamt in der Region Kassel wurden wichtige Informationen des RKI zum Thema Pandemie und Schulen mit zahlreichen konkreten Vorgaben (Stand: 12.10.2020) bereitgestellt, die unter folgendem Link abgerufen werden können:
Zusammengefasst ist insbesondere folgende Vorgabe zu beachten:
Da nicht alle Personen getestet werden können, und auch andere Erreger zu Übertragungen führen können, die mit COVID-19 Ausbrüchen verwechselt werden können, sollten Personen bei Erkrankungen mit jeglicher respiratorischer Symptomatik (dazu zählen Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit oder Schnupfen) ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 pro 100.000 Einwohner, für mindestens 5 Tage zu Hause bleiben und die Schule erst wieder besuchen, wenn sie über 48 Stunden symptomfrei waren.
Die tagesaktuelle Information zur 7-Tages-Inzidenz für den Landkreis Kassel ist stets über den folgenden Link abrufbar:
Ärztliche Bescheinigungen für Freistellungen betreuender Elternteile oder Atteste im Fall von Prüfungen sollten wenn möglich telefonisch oder durch eine Videosprechstunde eingeholt werden.
Aktualisierter Hygieneplan
Stand: 01.10.2020 – 18:24 Uhr
Nach den ersten Schuljahreswochen wurde der Rahmen-Hygieneplan für die hessischen Schulen sowie die dazugehörigen Anlagen wieder aktualisiert und konkretisiert. Er gilt ab dem 19.10.2020.
Bitte beachten Sie folgende Dokumente:
- Hygieneplan 6.0 vom 28.09.2020
- Anlage 1: Aktuelle Hygienemaßnahmen für Kinder und Jugendliche an Schulen des Landes Hessen
- Anlage 2: Sportunterricht und außerunterrichtliche Sport- und Bewegungsangebote während der Corona-Pandemie
- Anlage 3: Musikunterricht und außerunterrichtliche und musikalische Angebote während der Corona-Pandemie
- Anlage 4: Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen
Aktualisierter Hygieneplan
Stand: 05.09.2020 – 09:19 Uhr
Elternbrief und erweiterte Schulordnung
Stand: 15.08.2020 – 20:29 Uhr
Rückkehrende aus Risikogebieten
Stand: 15.08.2020 – 09:43 Uhr
Wir weisen zum Ferienende noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler, die aus Risikogebieten zurückkehren, einer Quarantänepflicht unterliegen und die Schule nicht betreten dürfen, sofern sie kein negatives Testergebnis vorlegen.
Informationen über die Quarantänepflicht finden Sie hier: Quarantänebestimmungen und Coronatests für Einreisende
Eine Liste der Risikogebiete finden Sie hier: Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete
Regelbetrieb nach den Sommerferien
Stand: 30.06.2020 – 17:34 Uhr
Regelbetrieb für alle Schülerinnen und Schüler im regulären Klassenverband nach den Sommerferien ab Schuljahresbeginn 2020/21
Ab dem 17. August 2020 findet für alle Jahrgänge der Erich Kästner Schule Baunatal wieder mit der üblichen Klassenstärke und in allen der Schule zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten unter Ausschöpfung aller personellen Ressourcen der Regelunterricht statt. Das heißt, dass der Präsenzunterricht an fünf Tagen in der Woche für alle Schülerinnen und Schüler stattfinden und das Abstandsgebot aufgehoben wird. Die bisher geltende Begrenzung der Gruppengröße von 15 Personen muss nicht mehr eingehalten werden.
Inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler nehmen am Unterricht der Lerngruppe oder Klasse teil, der sie angehören. Auch die Schülerinnen und Schüler der Intensivklassen nehmen neben dem Unterricht in ihrer Intensivklasse an dem Unterricht in den ihnen zugewiesenen Regelklassen teil.
Die im häuslichen Lernen erbrachten Leistungen werden bewertet. Dies ist immer dann möglich, wenn die mündlichen, schriftlichen, praktischen und sonstigen Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Zusammenhang mit dem Präsenzunterricht erbracht worden sind. Das heißt, dass auch durch die Zuschaltung per Video oder die telefonische Teilnahme am Präsenzunterricht eine Leistungsbewertung dieser Schülerinnen und Schüler, die von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit sind, zulässig ist.
Unsere Schulmensa wird wieder geöffnet. Snacks, Getränke und warmes Essen sind wieder erhältlich.
Die Betriebspraktika finden nach den Herbstferien unter Einhaltung der geltenden Hygieneregelungen statt.
Die Projekt- und Präsentationsprüfungen finden wie gewohnt statt.
Auf Grundlage der Durchführungsbestimmungen zu den zentralen Abschlussarbeiten in den Bildungsgängen der Hauptschule und der Realschule im Schuljahr 2020/2021 werden die fachspezifischen Regelungen angepasst und zu Schuljahresbeginn veröffentlicht.
Grundlegende Hygieneregeln sind weiterhin einzuhalten:
- sorgfältige Händehygiene
- Vermeidung körperlicher Kontakte und, wo immer dies möglich ist, die Wahrung eines angemessenen Abstandes, wie er auch in Alltagssituationen gilt
- regelmäßiges und ausreichende Lüften der Unterrichtsräume
- Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung außerhalb der Unterrichtsräume
Bei Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Erkrankung ist die Schulleitung unverzüglich zu informieren.
Die Aufhebung der Verpflichtung am Präsenzunterricht teilzunehmen ist nur auf der Grundlage eines ärztlichen Attestes möglich aus dem hervorgeht, dass im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufgrund der besonderen individuellen Disposition die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs besteht.
Für Schülerinnen und Schüler, die aus oben genannten Gründen nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen können, erfolgt – soweit erforderlich – eine Ausstattung mit Digitalgeräten, die es ihnen ermöglicht, durch entsprechende Zuschaltung von zu Hause aus am Unterricht gemeinsam mit ihrem Klassen- und Kursverband teilnehmen zu können.
Mehrtägige Schul-, Klassen und Studienfahrten finden bis Ende Januar 2021 nicht statt. Darüber hinaus gehende Neubuchungen für das 2. Schulhalbjahr sind nur möglich, wenn eine kostenfreie Stornierung jederzeit möglich ist.
Taktgeber aller Entscheidungen bleibt das Infektionsgeschehen. In Abhängigkeit von der Infektionslage können die damit verbundenen Einschränkungen des Regelbetriebs unterschiedlich weitreichend sein.
- Das Abstandsgebot kann wieder eingeführt werden.
- Die Lerngruppen können wieder verkleinert werden.
- Die Bildung konstanter Lerngruppe kann veranlasst werden.
- Durch veränderte Personalressourcen kann es zu einem neuen Verhältnis von Präsenzunterricht und Homeschooling kommen.
- Es könnte auch zu einem örtlichen oder landesweiten Aussetzen des regulären Schulbetriebs kommen.
Ich hoffe, dass der Verlauf der Pandemie unsere Pläne und die Rückkehr zum regulären Schulbetrieb ermöglicht. Der eingeschränkte Schulbetrieb hat sicherlich für Ihre Familie eine große Belastung und eine große Herausforderung im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf dargestellt. Ich wünsche Ihnen auch unter diesem Gesichtspunkt schöne Sommerferien und eine erholsame und entspannte Zeit für sich und Ihre Familie. Bleiben Sie gesund und achtsam. Ich freue mich auf unser Wiedersehen nach den Sommerferien.
gez. Jörg Hapke, Schulleiter
Elternbrief von Kultusminister Lorz:
Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigten zur Organisation des neuen Schuljahres
Für weitere Informationen orientieren Sie sich bitte auf der Website des Hessischen Kultusministeriums.